Was gehört in ein gutes Impressum? Rechtssicherheit für Ihre Praxis-Webseite

Impressum Ratgeber Titelbild
Autor:

Dr. Johann Kempe

Datum:

02.06.2025

Kategorie:

Ratgeber

Lesezeit:

3 Minuten

Für Betreiber:innen einer Praxis-Webseite ist ein korrektes Impressum nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiges Zeichen für Transparenz und Professionalität. Das Telemediengesetz (TMG) und die DSGVO machen dabei klare Vorgaben. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Inhalte in ein Impressum gehören, worauf bei Einzelpraxen und MVZs zu achten ist und wie E-Arzt.de Sie dabei unterstützt, auf der sicheren Seite zu stehen.

Warum ein rechtssicheres Impressum so wichtig ist

Ein Impressum dient der rechtlichen Absicherung. Es zeigt, wer hinter einer Webseite steht und ermöglicht die schnelle Kontaktaufnahme – auch im Fall von Rückfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen. Besonders für medizinische Einrichtungen ist das entscheidend, denn sie gelten als Anbieter:innen geschäftsmäßiger Online-Dienste.

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, hier mit Sorgfalt und Fachwissen vorzugehen.

Diese Pflichtangaben gehören in jedes Praxis-Impressum

Damit Ihre Webseite den rechtlichen Anforderungen entspricht, sollten folgende Angaben im Impressum enthalten sein:

  • Name und Anschrift der Praxis oder des/der Betreiber:in

  • Vertretungsberechtigte Person (z. B. Praxisinhaber:in, Geschäftsführer:in)

  • Kontaktinformationen: Telefonnummer, E-Mail-Adresse

  • Zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. Landesärztekammer)

  • Kammerzugehörigkeit und Berufsbezeichnung

  • Angaben zur berufsrechtlichen Regelung (inkl. Link zur geltenden Berufsordnung)

  • Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden

  • Registereintrag (z. B. Handelsregister, sofern relevant)

  • Verantwortliche für Inhalte nach § 18 MStV

Besonderheit: Auch wenn keine Umsatzsteuer-ID oder Handelsregisternummer vorliegt, muss dies ggf. angegeben werden – etwa mit dem Zusatz „nicht vorhanden“.

Unterschiede zwischen Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZs

Je nach Praxisform unterscheiden sich auch die Anforderungen:

  • Einzelpraxis: Die angaben beziehen sich auf eine Person

  • Gemeinschaftspraxis oder BAG: Alle Partner:innen müssen genannt werden

  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): Angabe der Gesellschaftsform und der ärztlichen Leitung

Tipp: Auch bei Praxen mit mehreren Standorten sollte jede Webseite ein eigenes, korrektes Impressum enthalten – inklusive der jeweiligen Ansprechpartner:innen.

DSGVO: Ergänzende Hinweise zum Datenschutz

Obwohl das Impressum und die Datenschutzerklärung getrennt voneinander aufgeführt werden sollten, greifen beide eng ineinander. Die Datenschutzerklärung verweist oft auf dieselben Verantwortlichen und Kontaktstellen.

Mehr zum Thema Datenschutz erfahren Sie in unserem Beitrag:
🔗 So wird Ihre Praxis-Webseite DSGVO-konform gestaltet

Mit E-Arzt.de rechtlich abgesichert – standardisiert & aktuell

Rechtssicherheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis klarer Standards. E-Arzt.de sorgt dafür, dass alle Pflichtinhalte zuverlässig in Ihre Praxis-Webseite integriert werden. Dabei arbeiten wir mit geprüften Vorlagen und stellen sicher, dass Impressum und Datenschutzerklärung immer aktuell bleiben.

Unser Service für Ihre Rechtssicherheit:

  • Einbindung aller erforderlichen Impressumsangaben

  • Formatierung gemäß rechtlichen Vorgaben

  • Aktuelle Standards für Einzelpraxis, BAG oder MVZ

  • Regelmäßige Updates bei gesetzlichen Änderungen

Fazit: Mit dem richtigen Impressum sicher und professionell auftreten

Ein rechtssicheres Impressum ist kein „Extra“, sondern ein Muss. Es zeigt nicht nur rechtliche Korrektheit, sondern auch, dass Ihre Praxis verantwortungsvoll und professionell auftritt. Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur Abmahnungen – sondern auch einen schlechten Eindruck bei potenziellen Patient:innen.

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